Der Universitätswechsel Der Wechsel von einer Universität zu einer anderen: Ein Universitätswechsel von außerhalb ist, wenn der Dekan der Fakultät, an welcher der Student studieren möchte, seine Zu- stimmung gibt, unter folgenden Bedingun- gen zulässig: A. daß der Student ...
Diskriminierung muss als Phänomen ernst genom- men werden und es muss erkannt werden, dass die Beschwerdestelle nur ein Teil der Antidiskriminierungsarbeit an der Hochschule ist, welcher durch weitere Maß- nahmen wie z.B. spezialisierte Antidiskriminierungsberatungsstellen, Richtlinien,...