(zu- grunde liegende Vorschrift: § 675y des Bürgerlichen Gesetzbuchs); h) Angaben dazu, wie und innerhalb welcher Frist der Verbraucher dem Zahlungs- dienstleister nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzeigen muss (zugrunde liegende Vorschrift:...
(zugrunde liegende Vorschrift: § 675u des Bürgerlichen Gesetzbuchs); f) Angaben dazu, wie und innerhalb welcher Frist der Verbraucher dem Zahlungs- dienstleister nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgelöste oder ausgeführte Zahlungsvorgänge anzeigen muss (zugrunde liegende Vorschrift: ...
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