lzu Abs. 2 StGBVon Richter am OLGProf. Dr. Eckhard Hörn, KielIn der Praxis werden Unsicherheiten in der Auslegung desi 56 f Abs. l (Voraussetzungen für den Aussetzungswider-ruf) vielfach durch vorschnelle Anwendung des 556f Abs. 2(Absehen vom Widerruf) überspielt.— Der nachfolge...