Soli auf Abfindung: Der Solidaritätszuschlag wurde zunächst für die gesamte Einkommensteuerlast aus Jahresbrutto und der Abfindung berechnet. Der Betrag beträgt für unseren Fall 0,00 €, da bis zu Freigrenzen von 18 130 € der Einkommensteuer bei Alleinstehenden und 36 260 ...