II. Genau diese beiden Aspekte lagen der Verfassungsbe- schwerde von neun Bürgern mit Behinderungen oder Vor- erkrankungen gegen die derzeitige Rechtslage zugrunde 9. Man durfte daher auf die Entscheidung des BVerfG gespannt sein: Würde das Gericht, den Gesetzgeber tatsächlich zu ...