Dies ist darin begründet, dass bei geringfügig Beschäftigten der Verdienst steuerfrei ist, also das Bruttogehalt dem Nettogehalt entspricht und daher komplett ausbezahlt wird. Folgende Pauschalen hat der Arbeitgeber an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführen: 2 % ...