ihren Lohn sowie alle gesetzlichen Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge. Außerdem ist sie für die jährliche Einkommensteuererklärung zwingend notwendig. Für Arbeitgeber:innen ist die Erstellung Pflicht, da Mitarbeitende einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Wichtig ist nicht nur, ...
Auch geringfügig Beschäftigte, also Minijobbern, die im Monat nicht mehr als 538 Euro verdienen dürfen, haben einen Anspruch auf korrekt ausgestellte Lohnabrechnungen. Bei deren Lohn- und Gehaltsabrechnung müssen Arbeitgeber allerdings gesonderte Berechnungsregelungen beachten. Im Gegensatz zu ...