2. Die Zusammensetzung gemäß Anspruch 1, enthaltend die Verbindung (I) und die Verbindung (II) in einem Gewichtsverhältnis von 100:1 bis 1:100. 3. Die Zusammensetzung gemäß Anspruch 1 oder 2, zusätzlich enthaltend einen weiteren Wirkstoff (III). 4. Die Zusammensetzung...