aIm Fall der Kündigung undWeitervermietung oder bei beabsichtigtem Verkauf des Grundstücks bzw. Der Eigentumswohnung hat der Mieter die Besichtigung anWerktagen in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 11 bis 13 Uhr zu gestatten. Bei Durchf...