Das Bundesfinanzministerium orientiert sich eng an der EU-Richtlinie. Klar ist: Es wird kompliziert. Aber es gibt auch Vereinfachungs- und Übergangsregeln.
Beide Urteile erkennen zwar gewisse Vollzugsdefizite im Bereich der Gesetzgebung und Finanzverwaltung, da die Ämter bei Kryptosachverhalten in hohem Maß von der Erklärungsbereitschaft des Steuerpflichtigen abhängig sind; sie sehen hierin jedoch kein strukturelles Vollzugsdefizit, das ...