Unternehmen sind gefordert, sich sehr zeitnah damit zu befassen. Bei der verpflichtenden Umsetzung der Mindestbesteuerungsrichtlinie der EU vom 14. Dezember 2022 hat sich das Bundesfinanzministerium in ungewohnter Weise für ein dreistufiges Verfahren entschieden. So hat es am 20. März zun...