13. Beheizte Abgabevorrichtung für flüchtige Stoffe nach einem der vorgehenden Ansprüche mit einem Fuß (112) unter der Heizkammer (114), der eine Luftungsöffnung (136,129) enthält, durch die Umluft eintreten und weiter aufwärts durch die Heizkammer (114) strömen kann, ...