1, 284 ff. Vom Gebot zur Landesordnung 23 die Erkenntnis Willoweits, daß erst im zweiten Drittel des 15. Jahrhunderts die Zeit beginnt, in der die „polizeilich motivierten" Gebote „zum Zwecke einer guten Landes-Ordnung zusammengefaßt werden"19. Hinter dieser Aussage ste- hen ...