...für mindestens einen Akkupack zum Nutzen einer Ladeger...
(4) die Ladegeräteinrichtung (2) aufweist, wobei das Verfahren die Schritte aufweist:a) Ermitteln von Zustands- und Nenngrößen (ZNG) der Akkupacks (1) betreffend ein mögliches Aufladen der Akkupacks