1935 hatten sie eine einmalige staatliche Kinderbei- hilfe eingeführt, seit 1936 hatte es ab dem fünften Kind, seit 1938 ab dem dritten Kind ein allgemeines laufendes staatliches Kindergeld in Höhe von 10 R M pro Monat gegeben. Im Rahmen der Steuerreform 1934 waren auch die Steuerfrei...