4 Satz 4 VwGO gebote-nen Darlegung der Gründe, aus denen die Berufung nach Auffassung des Klä-gers zuzulassen ist. 40 Für eine Übernahme einer Kirchenaustrittsgebühr durch den Sozialhilfeträger ist keine Rechtsgrundlage gegeben. Art./§§ 4 Abs. 2 GG, 27a, 37 Abs. 1 SGB ...