Planmitteln nach § 251 Abs. 3 InsO ausgeglichen werden kann,9)ist vom Anteilsin-haber glaubhaft zu machen. Andernfalls ist die sofortige Beschwerde bereits unzulässig.Neben der wirtschaftlichen Schlechterstellung kann der Anteilsinhaber mit der sofortigenBeschwerde auch sonstige Rechtsverstö...