297 f. u. 324.31Bevor das Jugendamt die Erlaubnis zum Halten eines Pflegekindes erteilte, musste ab Ok-tober 1937 nicht nur die Polizei über die nationale Zuverlässigkeit befragt, sondern auchein Gutachten der NSV eingeholt werden, die mit der zuständigen Ortsgruppe und Kreis-leitung...