der Blutzehnt (1/10 des neugeborenen Viehs) und der Fruchtzehnt oder kleine Zehnt entrichtet werden, abzuführen waren des weiteren an den Grundherrn Gutzinsen (in Form von Hühner, Gänse, Eier, Getreide, Früchte, Öl, Wachs, Wiesen- und Heugeld, Geldabgaben beim Hinzu- oder ...