Zu den sonstigen Einnahmen gehören beispielsweise Erträge aus der Geltendmachung von Ersatz- und Erstattungsansprüchen gegenüber anderen Sozialversicherungsträgern und Miet- und Kapitalerträge der Krankenkassen. 7. Ein Beispiel hierfür ist die Kurtaxe, die für die Zurverfügungstell...
Wenn Robert Paquet in seinem nachfolgenden Beitrag wiederholt die unternehmerische Qualität der Gesetzlichen Krankenkassen nach dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) betont, spricht er damit eine sich seit langem abzeichnende Entwicklung an, die die Reform erneut ein deutliches Stück ...