So trugenseit dem Sommer 1915 die Kriegsbeschädigtenfürsorge und ab dem Sommer 1916 dieKriegshinterbliebenenfürsorge,die nach einem mit der Arbeitslosenfürsorge vergleich-baren Organisationsprinzip arbeiteten, dafür Sorge, dass die Betroffenen nicht in denZuständigkeitsbereich der städtis...