die bei der Nürnberger Firma Häberlein & Metzger im Februar 1945 eingebrochen waren, durch einen Werkspolizisten, blieb den deutschen Gerichten überlassen.42 Die deutschen Strafverfolgungsbehörden waren sich durchaus unsicher gewesen, wie in dem Fall zu verfahren sei: „Oberstaatsanwalt Nur...