15. Elektrohandwerkzeug gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Parallelanschlag (9, 10) eine Führungsfläche (10) aufweist, die mit einer das spanabhebende Werkzeug (8) des Elektrohandwerkzeuges (6) umgebenden Aussparung (11) versehen ist. ...