finanziert aus der EEG-Umlage“ zu reduzieren (vgl. Abb. B.1). Verfügt der Stromvertrieb über ein Grünstromprodukt, so ist nach (BDEW2015) in der Stromkennzeichnung eine entsprechende Differenzierung um die Zusammensetzung des Grünstrom-Produktenergieträgermix vorzunehmen (Abb. B.1...