Die Rückstellungen für Pensionen betreffen wie im Vorjahr keine aktiven Mitarbeitenden. Bei der Bilanzierung der Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen sowie Ju- biläumsgelder wird vom Wahlrecht, die rechnungsmäßigen Zinsen im Finanzer- gebnis auszuweisen, Gebrauch gemacht. In...