Entsprechend müssen Arbeitgeber die Abrechnungen und alle anderen den Lohn betreffenden Unterlagen mindestens 6 Jahre lang aufbewahren. Die gesetzliche Grundlage hierfür sind der § 257 des Handelsgesetzbuches (HGB) und der § 147 der Abgabenordnung (AO). Einhaltung der Vereinbarungen: Im ...
Diese Aktion bringt zum Ausdruck, dass ab dieser Zeit als weitere Planung sowie ihrer Bekehrung die getroffen Entscheidung nominiert und damit "Lieferant"zu betrachten und dementsprechend integrieren sollten. 翻译结果4复制译文编辑译文朗读译文返回顶部 ...