Die Anknüpfung an eine juristi-sche Person insbesondere für den Fall der Insolvenz ist ausgeschlossen. Eine solche Regelung würdeauch § 112 InsO widersprechen.Auch wenn das gesetzliche Modell für die Gewerberaummiete nicht der Mietvertrag auf unbestimmteZeit ist (§ 575 BGB Rz. 147), ...